Über das neue Portal www.vermoegensauskunft.com sind
ab sofort Auskünfte aus dem so genannten Vermögensverzeichnis
möglich. Dieses Verzeichnis erstellt der Insolvenzverwalter im Rahmen
eines beim Gericht beantragten Insolvenzverfahrens. Es enthält alle
Gegenstände und sonstiges Vermögen eines Schuldners. Die
Vermögensverzeichnisse werden bei den Schuldnerregistern der
Amtgerichte geführt.
Die Einholung einer Vermögensauskunft ist allerdings an bestimmte
Bedingungen geknüpft. Zwingend notwendig ist ein berechtigtes
juristisches Interesse an den Informationen, beispielsweise nur zu
Zwecken der Zwangsvollstreckung oder um das Zahlungsausfallrisiko
von Geschäftspartnern beurteilen zu können.
Wichtige Informationen aus einer Vermögensauskunft sind
beispielsweise Privatinsolvenzen, die Haftanordnung, aber auch
Bankguthaben, Bargeld, Immobilien, Aktien oder Patente.
Supercheck GmbH, Betreiber von vermoegenauskunft.com, erhebt keine
Mitgliedschaften oder Mindestabnahmemengen. Auskünfte sind ab 4,50
Euro erhältlich. Von diesem Geschäftsmodell profitieren vor allem
kleinere und mittelständige Unternehmen mit geringem Bedarf an
Vermögensauskünften.
Über Supercheck:
Der Kölner Anbieter Supercheck GmbH ist ein Unternehmen der BÜRGEL
Gruppe und seit mehreren Jahren einer der führenden Dienstleister im
Bereich der Ermittlung von Adressen unbekannt verzogener Kunden und
Schuldner sowie Wirtschaftsauskünfte (www.supercheck-bonitaet.de).
Pro Jahr werden über Supercheck mehr als 6 Millionen Adressen und
Auskünfte für über 23.000 Unternehmen aus ganz Europa ermittelt,
darunter ca. 9.000 Rechtsanwaltskanzleien.
Pressekontakt:
Katharina Desery (Marketing)
Supercheck GmbH
Sülzburgstraße 218
50937 Köln
Telefon: 0221/ 42060-744
E-Mail: katharina.desery@supercheck.de
Weitere Informationen unter:
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