Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) haben heute in
Berlin die Kampagne des Suchmaschinenbetreibers Google gegen die
Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage als „üble
Propaganda“ verurteilt. Es sei ein Unding, dass der
Suchmaschinenkonzern seine marktbeherrschende Stellung einseitig für
die eigenen Ziele nutze, kritisierten die Verbände. Dies geschehe
obendrein zwei Tage, bevor die Parlamentarier überhaupt die
Möglichkeit gehabt hätten, den Gesetzentwurf zu debattieren.
„Wir sind überrascht, dass ein Wirtschaftsunternehmen so auftritt.
Es ist doch selbstverständlich, dass jemand, der einen Inhalt
gewerblich nutzt, auch dafür bezahlt, hieß es dazu von BDZV und VDZ.
Die Panikmache von Google entbehre jeglicher Grundlage. Die
Behauptung des Suchmaschinen-Konzerns, das Suchen und Finden von
Informationen im Netz werde erschwert, sei unseriös. „Die private
Nutzung, das Lesen, Verlinken und Zitieren bleiben möglich wie
bisher.“
Google arbeite mit perfiden Methoden, um Angst und Panik zu
verbreiten, warnten BDZV und VDZ: Als Folge eines
Leistungsschutzrechts würden Verelendungsszenarios für deutsche
Wirtschaft und Verbraucher an die Wand gemalt. „Die Journalisten und
Redakteure der deutschen Zeitungen und Zeitschriften haben sich in
der zurückliegenden Debatte kritisch und ausgewogen zum Thema
Leistungsschutzrecht geäußert“, heißt es hingegen von Verlegerseite.
Dabei seien selbstverständlich auch die Gegner eines
Leistungsschutzrechts offen und prominent zu Wort gekommen. Von den
Verlagen gehe gewiss keine Gefahr aus – schon gar nicht durch ein
Leistungsschutzrecht.
Weitere Informationen zum Leistungsschutzrecht finden Sie unter
www.pro-leistungsschutzrecht.de
Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de
Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de
Weitere Informationen unter:
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