Waldeck Rechtsanwälte und BITKOM Consult setzen gemeinsam eine
Seminarreihe auf, die sich speziell an Unternehmen der ITK Branche
richtet, die an Ausschreibungen der öffentlichen Hand erfolgreich
teilnehmen wollen.
Der Markt im Public Sector ist für IT Unternehmen, die sich an
öffentlichen Vergaben beteiligen, sehr interessant. Die öffentlichen
Auftraggeber investierten im letzten Jahr über 20 Mrd. EUR in den
Einkauf von Informationstechnologie und T
Das holländische Unternehmen Q.I. Press Controls B.V. hat mit
sofortiger Wirkung das norddeutsche Hightech-Unternehmen EAE
Ahrensburg Electronic übernommen, einen weltweit führenden
Steuerungs- und Automatisierungsspezialisten für Zeitungsdruckereien.
EAE befand sich nach einem gescheiterten Schutzschirm-Verfah
Unter den ersten neuen Domain-Endungen sind bereits
bevorrechtigte Registrierungen für Markeninhaber möglich. In
Deutschland sind mit .ruhr am 21.01. und .berlin am 14.02. zwei
regionale Domain-Endungen mit ihren Sunrise-Phasen gestartet. Um
diesen Vorteil zu nutzen, müssen Unternehmen ihre Marken im Trademark
Clearinghouse hinterlegen, der zentralen Datenbank für den
Markenschutz unter den neuen Domain-Endungen. Nach Recherchen des
Beratungsunternehmens DOTZON GmbH habe
Alle Gutachten sagen das gleiche: Schmetterling
Reisen und Lew i Lew haben ihre Mid- und Backoffice Software von
Etacs abgeschrieben, die zu Ypsilon.Net gehört. Außerdem kann Etacs
ohne jeden Zweifel nachweisen, Inhaber aller Rechte an der Software
zu sein. Die mutmaßlich illegale Software "Argus" ist bei mindestens
3.000 Reisebüros in Deutschland, Österreich und der Schweiz im
Einsatz.
Sowohl Lew i Lew als auch Schmetterling Reisen versuchen mit zu
Am 10.12.13 hat die Firma Ypsilon.net eine
Pressemitteilung veröffentlicht, in der gemutmaßt wird, dass 3000
Reisebüros eine illegale Software nutzen. Die Pressemitteilung
bezieht sich auf ein Gutachten, welches angeblich die Software
Travelius der Firma Lew I Lew mit dem Programm Aurora der Firma etacs
vergleicht. Schlussfolgernd wird in dieser Pressemitteilung
fälschlicherweise behauptet, das Gutachten bestätige die Verletzung
von Lizenzvereinbarungen durch Schm
Im Namen von tausenden von Fotografen,
Bilderagenturen und -archiven hat der Verband CEPIC, Centre of the
Picture Industry, eine formelle Wettbewerbsbeschwerde gegen Googles
Nutzung fremder Bilder bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Die am 8. November 2013 von CEPIC eingereichte Beschwerde wird
durch eine bisher einmalige Koalition von Europäischen und
US-Amerikanischen Verbänden der Bilderindustrie unterstützt, die
ihrerseits tausende Fotografen und Anbiet
0,8 bis 3,9 Prozent Rückgang des
Bruttoinlandsprodukts in der EU, 11 Prozent weniger Industrieexporte:
das ist das apokalyptische Szenario einer Prognose der U.S.
Handelskammer für die Auswirkungen der geplanten
EU-Datenschutz-Grundverordnung auf die Volkswirtschaft in der
Europäischen Union. Auf der anderen Seite wächst das Interesse der
Öffentlichkeit am Datenschutz und die vermeintliche Skepsis gegenüber
dem Umgang mit Daten durch Unternehmen. Zeit also, sic
Da Vinci, Picasso, Warhol – alle tot; weltberühmte
Gemälde – bleiben erhalten. Doch wer hält die Rechte an ihnen?
Wenn es um die digitale Reproduktion und Veröffentlichung von
Kunstgegenständen geht, wird es rechtlich heikel und unübersichtlich:
Urheberrecht, Nutzungsrecht, Schutzfrist, Gemeinfreiheit, Recht an
Reprofotos, Werke im öffentlichen Raum, VG Bild-Kunst,… . Bei
unserer PICnight Frankfurt am 31. Oktober schaffen wir Klarheit in
dieser kompl
Die Key-Systems GmbH, ein international
tätiges IT-Unternehmen, wird auf der Marketing-Messe dmexco (18./19.
September 2013 in Köln) mit ihrem Corporate Domain-Portal
BrandShelter vertreten sein. BrandShelter unterstützt seine Kunden
beim Schutz ihrer Firmennamen, Marken und Warenzeichen im Internet.
Das Team wird über die richtige Strategie im Umgang mit den neuen
Internet-Endungen (Top Level Domains, TLDs) informieren, die ab
Herbst 2013 schrittweise verfügbar w
Vielen Kunden ist es beim Wechsel ihres
Breitbandanbieters wichtig, ihre gewohnte Rufnummer mitzunehmen. Für
die Portierung darf der abgebende Anbieter dem Kunden die ihm
entstehenden Kosten in Rechnung stellen. Zu hohe Kosten können Kunden
jedoch vom Wechsel abhalten. Das Berliner
Telekommunikationsunternehmen easybell hat vor dem Landgericht Köln
gegen einen Wettbewerber gewonnen, der einen Kunden durch hohe und
intransparente Portierungskosten einen Wechsel erschwert hat.