Der Bundesgerichtshof hat heute in einem wegweisenden
Urteil entschieden, dass die Autocomplete Funktion von Google im
Einzelfall rechtswidrig sein kann. Konkret ging es darum, dass der
Gründer einer Aktiengesellschaft durch die Vervollständigen-Funktion
mit den Begriffen Scientology und Betrug in Verbindung gebracht
worden ist. Trotz Rüge, schaltete Google die Funktion nicht ab. Damit
hat Google Prüfpflichten verletzt, entschied heute der BGH. Das
Urteil kann für G
Kaum startete am Montag in München gegen Beate
Zschäpe eines der größten Gerichtsverfahren der deutschen
Nachkriegsgeschichte, wurde es schon wieder vertagt. Für Yahoo!
verfolgt Gerichtsreporterin Wiebke Ramm das Geschehen im
Oberlandesgericht in einem eigenen Blog. Unter
http://de.nachrichten.yahoo.com/nsu-prozess/ wird sie nicht nur vom
Fortgang der Ereignisse innerhalb und außerhalb des Gerichtssaals
berichten, sondern auch Hintergründe erkläre
Um von einem stärkeren Wettbewerb im
terrestrischen Sendernetzbetrieb zu profitieren, sollten Radiosender
ab sofort in Dialog mit neuen Anbietern treten. "Wer 2016 einen neuen
Sendernetzbetreiber haben will, muss jetzt etwas tun", sagte Frank
Schulz von der Österreichischen Rundfunksender GmbH (ORS comm) am
Dienstag beim Panel des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien
(VPRT) auf dem Medientreffpunkt Mitteldeutschland in Leipzig.
Nach mehr als 6 Jahren intensiver
Entwicklungsarbeiten im eigenen Haus hat Eisenführ Speiser als eine
der ersten deutschen Patentanwaltskanzleien im Mai 2011 mit der
elektronischen Aktenführung begonnen. Im April 2013 ist die
Umstellung aller Standorte auf die e-Akte nun abgeschlossen.
Seit Langem beschäftigt sich Eisenführ Speiser mit der
Automatisierung von Arbeitsprozessen zur Steigerung der Qualität und
Effizienz. An den Vorarbeiten des Europäischen Pa
Die Aussage eines Mobilfunk-Internet-Portals, dass
es "ein unabhängiges Mobilfunk-Wissensmagazin" sei, stellt eine
Irreführung des Verbrauchers dar, wenn das Portal durch Werbung von
Mobilfunk-Unternehmen finanziert wird, über die es gleichzeitig
berichtet. Dies entschied das Hanseatische Oberlandesgericht Anfang
März und bestätigte damit das vorangegangene Urteil des Landgerichts.
7mobile Geschäftsführer Thorsten Piontek begrüßt die En
Der BGH trifft heute eine Entscheidung, die
erhebliche Auswirkungen auf das Urheberrecht im Internet hat. Konkret
geht es um die Zulässigkeit des sogenannten Framings. Beim Framing
werden fremde Inhalte, z.B. Videos oder Bilder, durch einen
elektronischen Verweis so auf einer Internetseite eingebunden, dass
sie dort direkt dargestellt bzw. abgerufen werden können. Ein
Beispiel hierfür ist das Posten von Youtube-Videos auf Facebook.
Framing als Urheberrechtsverletzung?
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute
das auf die Verletzung des Weitersenderechts gestützte Urteil des OLG
Dresden gegen shift.tv aufgehoben. Bereits 2009 hatte der BGH das
erste, auf eine angebliche Verletzung des Vervielfältigungsrechts
gestützte Urteil aufgehoben.
In seinem neuerlichen Urteil hatte das OLG Dresden das Recht der
Fernsehsender, ihre Funksendungen auf die Speicherplätze der Kunden
weiterzusenden als verletzt angesehen. Grundsätzlich
Der Verband der deutschen Internetwirtschaft
eco (www.eco.de) kritisiert das vom Bundesinnenministerium geplante
"Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme".
Grundsätzlich ist das staatliche Interesse an einem hohen
Sicherheitsniveau aus Sicht von eco begrüßenswert – der jetzt
vorliegende Gesetzesentwurf hilft aber nicht, dieses Ziel zu
erreichen. Ohnehin ist der Zeitpunkt für ein nationales Gesetz
verfrüht, da IT-Sicherheit
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes
Caspar sieht die eingesetzte Task Force der EU-Aufsichtsbehörden in
Sachen Google nicht als Bestrafung des Internetkonzerns. Caspar, der
Deutschland in der Task Force vertritt, sagte in "NDR aktuell" im NDR
Fernsehen: "Es geht darum, sich die Dinge ganz konkret anzuschauen
(…), ob auf dieser Ebene, dieser neuen Privatsphäre-Bestimmung,
künftig die Datenverarbeitung durch Google zulässig und möglich ist.&
Rund 5,4 Millionen Deutsche sind laut Institut für angewandte
Sozialwissenschaft bereits einmal auf eine sogenannte Abofalle im
Internet reingefallen. Viele Betrüger gehen sehr geschickt vor und
tarnen ihre kostenpflichtigen Dienstleistungen als vermeintlich
kostenfreien Service. Seit August 2012 können Verbraucher jedoch
aufatmen: Die sogenannte Button-Lösung – eine Präventionsmaßnahme der
Bundesregierung – schützt vor unbeabsichtigtem Vertragsabschl