+ + + Beleidigung von Dirk Bach: Berliner
Unternehmen setzt 15.000 Euro Kopfgeld für Informationen über die
Macher des sogenannten "katholischen Nachrichten"-Portals kreuz.net
aus + + +
Einen Tag nach dem Tod des Schauspielers Dirk Bach am 1. Oktober
2012 erschien auf dem Portal für sogenannte "katholische Nachrichten"
kreuz.net ein Text unter der Überschrift "Jetzt brennt er in der
ewigen Homohölle". In ihm wird Bach als "homo
Google hat vergangenen Mittwoch seine
Webmasterrichtlinien einem Update unterzogen. Die Richtlinien dienen
Webmastern, Agenturen und Programmierern als Grundlage für den Aufbau
einer Webseite. Sie untergliedern sich in drei Hauptbereiche –
technisch, Gestaltung und Inhalt sowie allgemeine
Qualitätsrichtlinien. Allen voran steht aber die oberste Empfehlung:
Erstellen Sie Seiten in erster Linie für Nutzer, nicht für
Suchmaschinen.
"Die Zeitung ist ein starkes Medium, das den Wandel
unserer Gesellschaft kritisch-konstruktiv begleitet", sagte der
Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
Helmut Heinen, bei der Eröffnung des Zeitungskongresses am 24.
September 2012 in Berlin. Die Verlage hätten alle Voraussetzungen,
als Gewinner aus der digitalen Veränderung der Medienkultur
hervorzugehen. Die Zeitungsmarken erreichten gedruckt, online und
mobil "ein Publikum so
Zwang zur Nutzung bestimmter Geräte gesetzlich
verboten / Anbieter dürfen Kunden die DSL- und VoIP-Zugangsdaten zur
Einrichtung von Fremd-Routern nicht vorenthalten / Anhörungen durch
Bundesnetzagentur laufen / Hauptgrund für "Router-Zwang" vermutlich
Senkung der Support-Kosten
Wer einen DSL-Internet-Vertrag abschließt, muss in aller Regel
einen entsprechenden Router gleich dazu bestellen – ganz egal, ob man
diesen tatsächlich benötigt. Zude
Die Übergangsfrist zur Datenschutznovelle ist am 31.
August 2012 abgelaufen. Seitdem dürfen Unternehmen keine
Adressbestände mehr verwenden, die nicht den Voraussetzungen der
Datenschutznovelle entsprechen. Der Ablauf der Übergangsfrist sorgt
für große Unsicherheit gerade unter E-Mail Versendern. Die
kostenfreie "Checkliste: 23 Fragen zu E-Mail Marketing und Recht"
schafft Klarheit.
Laut der Studie "Datenschutz im Dialogmarketing"
(ht
Das Bundeskabinett berät heute über das sogenannte
Leistungsschutzrecht für Presseverleger – nach Ansicht vieler
Wirtschaftsverbände ein sinnloses Unterfangen, das der
Innovationskraft deutscher Unternehmen nachhaltig schadet.
Der dem Kabinett vorgelegte Entwurf ist der bereits dritte
Versuch, die Wunschliste der Presseverlage in ein verständliches
Gesetz zu gießen. Er ist genau so gescheitert wie die beiden ersten
Entwürfe: Nach wie vor enthält
Über das neue Portal www.vermoegensauskunft.com sind
ab sofort Auskünfte aus dem so genannten Vermögensverzeichnis
möglich. Dieses Verzeichnis erstellt der Insolvenzverwalter im Rahmen
eines beim Gericht beantragten Insolvenzverfahrens. Es enthält alle
Gegenstände und sonstiges Vermögen eines Schuldners. Die
Vermögensverzeichnisse werden bei den Schuldnerregistern der
Amtgerichte geführt.
Den aktuellen geänderten Entwurf für ein
Leistungsschutzrecht für Presseverlage bewerten die Zeitungs- und
Zeitschriftenverleger als inkonsequent. Ein solches Gesetz beträfe
nur die Suchmaschinenbetreiber und ließe diejenigen vollkommen außer
Acht, die mit den digitalen Inhalten der Verlage missbräuchlich
Geschäfte machen. "Das wäre ein Freifahrtschein für die Aggregatoren,
die schon jetzt die Verlags-Internetseiten absaugen, um damit
Betreiber von WLAN-Netzen haften für Missbrauch
durch Dritte / Veraltete Netze mit WEP-Verschlüsselung besonders
anfällig / Router mit WAP- oder WAP2-Schlüssel dringend empfohlen /
Nutzer sollten Netzwerk-Namen und -Passwort unbedingt ändern und
Router-Software regelmäßig updaten
Ist das WLAN-Netzwerk im eigenen Heim einmal eingerichtet, kümmern
sich nur noch die Wenigsten um dessen Wartung und Sicherheit. Nutzen
Unbefugte mögliche Schwachst
Die gesetzliche Regelung zum Einsatz von kostenlosen
Warteschleifen ist Anfang Mai im Rahmen der Novellierung des
Telekommunikationsgesetzes beschlossen worden. Aktuell verfügen
jedoch nur wenige Unternehmen über Lösungen für die Umsetzung der
gesetzlichen Anforderungen. Aufgrund des großen Informationsbedarfs
veranstaltet die mr. next id in mehreren deutschen Städten Workshops
zum Thema "Kostenlose Warteschleife". Dabei werden verschiedene
Lö